Hierauf ist beim Übersetzen von Zolldokumenten und Co. zu achten
Am 1. Januar 2021 war es vollbracht: Nach jahrelangen Diskussionen trat das Vereinigte Königreich aus dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion aus. Ende gut, alles gut? Nein, weit gefehlt, denn sowohl Firmen als auch Politik, Wirtschaftsexperten und auch Verbraucher auf beiden Seiten des Ärmelkanals wissen nach zwölf Monaten UK-freier EU: Es gibt viel zu tun, so keep calm and carry on! Unbestritten ist beispielsweise, dass der Brexit Mehraufwand in Sachen Dokumentation und damit einhergehend Übersetzungen mit sich bringt. Ein strategisches Vorgehen gepaart mit Übersetzungsexpertise sind vonnöten, um erfolgreich ins Vereinigte Königreich zu exportieren, Vorgaben einzuhalten und Abläufe zu verbessern.
Es lohnt sich, trotz Brexit nach Großbritannien zu verschicken und zu expandieren, denn der britische Markt ist vielfältig und wachstumsstark: In 2021 betrug Großbritanniens Bruttoinlandsprodukt 3,12 Billionen US-Dollar, Tendenz steigend. Welche Auswirkungen hat der EU-Austritt also konkret für Unternehmen? Er beendete den freien Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr zwischen der EU und Großbritannien. Online-Händler und andere international agierende Unternehmen müssen daher festlegen, wie sie Versand-, Carrier- und Zollprozesse sowie Verträge planungssicher gestalten.
Für den Warenverkehr gelten seit ein paar Monaten alle zollrechtlichen Bestimmungen, die das Zollrecht für den Warenverkehr mit Drittstaaten vorsieht. Warensendungen, die auf die Insel gehen, gelten dabei als steuerfreie Ausfuhrlieferungen aus Deutschland. Jede UK-Sendung benötigt jedoch eine Ausfuhranmeldung nach Zollrecht. Die Zollmeldungen in Großbritannien können beispielsweise durch einen Spediteur oder Logistikdienstleister abgewickelt werden. Für den Warenverkehr ins Vereinigte Königreich ist zudem eine britische GB-EORI-Nummer vonnöten, für die Einfuhr von Waren in die EU eine EU-EORI-Nummer. Außerdem unterliegen Warensendungen der britischen Umsatzsteuer. Daher müssen sich Händler umsatzsteuerlich registrieren. Lieferungen mit einem Warenwert unter 135 Pfund sind von Zollabgaben und der britischen Einfuhrumsatzsteuer befreit. Allerdings muss trotzdem eine Zollanmeldung gemacht werden. Hierbei ist eine korrekte Warenbeschreibung immens wichtig, die durch die drittländischen Geschäftspartner gemeldet wird. So lassen sich unnötige Wartezeiten bei der Zollabwicklung verhindern.
Ohne fachkundige Übersetzungen aller Dokumente im Zusammenhang mit Einfuhr und Ausfuhr von Waren kein UK-Erfolg. Beispiele sind Zolldeklaration, Zolldokumente, Finanzunterlagen, Ausweispapiere und mehr. Ratsam ist es, hierbei auf erfahrene Muttersprachler:innen zu setzen, die auch in Großbritannien vereidigt und daher befähigt sind, beglaubigte, zertifizierte Übersetzungen von amtlichen Dokumenten zu übernehmen. Die Übersetzungsagentur, mit der Sie zusammenarbeiten, sollte darüber hinaus ISO 17100-zertifiziert sein, denn so können Sie sicherstellen, dass strenge Qualitätsstandards eingehalten werden. Ein weiterer Tipp: Achten Sie aufs Vier-Augen-Prinzip! Jede Übersetzung sollte idealerweise doppelt geprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Darüber hinaus sind in diversen Fällen Geheimhaltung und Vertrauenswürdigkeit essenziell – vor allem, wenn es um geschäftsrelevante Informationen oder personenbezogene Daten geht.
Es gibt aber noch weitere Hinweise, die Unternehmen in Sachen Brexit und Übersetzungen beherzigen sollten.
1. Machen Sie professionelle Übersetzungen zum Herz Ihrer Brexit-Strategie
Wenn Sie erfolgreich in Großbritannien agieren, alle rechtlichen Vorgaben erfüllen und Zielgruppen bestmöglich adressieren wollen, ist es wichtig, dass Sie mit einer Übersetzungsagentur zusammenarbeiten, die Ihnen Übersetzungsservices aus einem Guss sowie professionelle Expert:innen an die Hand gibt. Egal ob bei der Webseite, beim Zolldokument oder beim Vertrag mit dem britischen Partner: Auf Augenhöhe lässt sich nur dann handeln, wenn mit Kontakten und Kunden stets verlässlich und präzise in der eigenen Sprache kommuniziert und verhandelt wird.
2. Legen Sie fest, mit wem Sie wie kommunizieren
Eine Aufstellung aller Ansprechpartner und Kontakte ist sinnvoll, um einen Überblick zu haben, wer welche Art von Sprachdienstleistung und Sprache benötigt. In der Europäischen Union gibt es 24 Amtssprachen, aber mehr als 200 Sprachen insgesamt. Gewinnen nach dem Brexit vielleicht andere Sprachen und Länder an Bedeutung für Sie? Wie lassen sich Hersteller, Carrier, Partner, Händler, Kunden oder Interessenten am besten erreichen? Fragen wie diese gilt es zu Beginn Ihrer Post-Brexit-Strategie zu beantworten
3. Bestimmen Sie Aufgabenfelder, die Übersetzungsexpertise benötigen
Ein weiterer Bereich, der Beachtung finden sollte, sind die verschiedenen Texte und Formate, die an Übersetzungsspezialisten ausgelagert werden können. Beispiele sind geschäftliche Kommunikation wie E-Mails, Briefe, Newsletter, Homepages, Verträge und Abmachungen, Videos und Untertitel sowie Dolmetscher-Services.
4. Beachten Sie stets nationales Recht und kulturelle Besonderheiten
Ein Handelsvertrag als Rechtsdokument, das die Geschäftsbeziehungen zwischen zwei Parteien regelt, muss dann übersetzt werden, wenn etwa eine UK-Filiale, Import, Export oder Geschäftskooperationen geplant sind. Englisch kann dabei die Sprache einer der Handelsparteien sein oder als Verkehrssprache fungieren, um die Kommunikation zu erleichtern. Eine faktisch korrekte und rechtlich verlässliche Übersetzung sollte dabei von einem erfahrenen, juristischen Fachübersetzer stammen. Ist dies nicht der Fall, kann es zu Fehlern, Ungenauigkeiten und immensen Schäden kommen, die es natürlich zu vermeiden gilt. Dem örtlichen Recht und kulturellen Besonderheiten muss genaueste Beachtung geschenkt werden. Optimalerweise stammt der Übersetzer aus dem Land, für das das Vertragsdokument bestimmt ist.
Pflegen Sie Handelsbeziehungen zum Vereinigten Königreich oder möchten Sie nach Großbritannien expandieren? Gemeinsam umschiffen wir Brexit-bedingte Hürden und Herausforderungen auch 2022 und darüber hinaus. For sure!